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   LAG Hamm, 04.02.2005 - 13 TaBV 126/04   

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https://dejure.org/2005,10461
LAG Hamm, 04.02.2005 - 13 TaBV 126/04 (https://dejure.org/2005,10461)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04.02.2005 - 13 TaBV 126/04 (https://dejure.org/2005,10461)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04. Februar 2005 - 13 TaBV 126/04 (https://dejure.org/2005,10461)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Beschluss; Beschlussfassung; Betriebsrat; ordnungsgemäß; Ladung; Ersatzmitglied; Verhinderung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 25 BetrVG; § 99 BetrVG; § 100 BetrVG
    Beschluss; Beschlussfassung; Betriebsrat; ordnungsgemäß; Ladung; Ersatzmitglied; Ver-hinderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrates; Voraussetzungen für die Ladung von Ersatzmitgliedern; Folgen der nicht ordnungsgemäßen Beschlussfassung durch den Betriebsrat

  • Judicialis

    BetrVG § 25; ; BetrVG § 99; ; BetrVG § 100

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlerhafte Besetzung des Betriebsrates bei Beschlussfassung über Versetzung - Interessenkonflikt zwischen Ersatzmitgliedern und Stellenbewerber

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87

    Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag -

    Auszug aus LAG Hamm, 04.02.2005 - 13 TaBV 126/04
    Vor diesem Hintergrund ist es zulässig, wenn man selbst ein Verfahren anstrengt, in dem rechtsverbindlich geklärt wird, ob man gegenüber dem Betriebsrat berechtigt war und ist, die beantragten personellen Maßnahmen durchzuführen (grundlegend: BAG AP Nr. 57 zu § 99 BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 11.01.1989 - 3 Sa 573/88

    Freizeitausgleich; Wegezeit; Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Hamm, 04.02.2005 - 13 TaBV 126/04
    So hat auch das Bundesarbeitsgericht konsequenterweise im Zusammenhang mit der Frage der Erstattung der dadurch entstandenen Aufwendungen entschieden, dass der Aspekt, keinen Dienst zu haben, nicht zu einem Verhinderungsfall im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG führt (BAG AP Nr. 28 zu § 40 BetrVG 1972; siehe auch LAG Hamm, DB 1989, 1422).
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